Schad- und Störstofferkundung

SCHAD- UND STÖRSTOFFE VOR DEM RÜCKBAU ERKENNEN

Schad- und Störstofferkundung – sichere Grundlage für Rückbau und Verwertung

Eine fachgerechte Schad- und Störstofferkundung schafft die Grundlage für einen sicheren, rechtskonformen und wirtschaftlichen Rückbau. Sie identifiziert schadstoffhaltige Baustoffe sowie störende Materialien frühzeitig und ermöglicht deren getrennte Erfassung, Behandlung und Entsorgung.

Wir unterstützen Bauherrschaften, Planer und ausführende Unternehmen mit qualifizierten Erkundungen und einer nachvollziehbaren Dokumentation – von der orientierenden Erkundung bis zur umfassenden Schadstofferkundung vor Abbrucharbeiten.

Unsere Leistungen im Bereich Schad- und Störstofferkundung

  • Durchführung orientierender Schad- und Störstofferkundungen gemäß ÖNORM B 3151 „Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode durch eine rückbaukundige Person“
  • Durchführung von Schad- und Störstofferkundungen gemäß ON-Regel 192130 „Schadstofferkundung von Bauwerken vor Abbrucharbeiten“
  • Untersuchungen gemäß ÖNORM EN ISO 16000-32 „Innenraumluftverunreinigungen – Teil 32: Untersuchung von Gebäuden auf Schadstoffe“
  • Probenahme, Bewertung und Dokumentation relevanter Schad- und Störstoffe, insbesondere auch Asbestprobenahmen
  • Zusammenarbeit mit akkreditierten Laboren für fachgerechte Analytik
  • Beratung zur weiteren Vorgehensweise bei Rückbau, Trennung, Verwertung und Entsorgung der erhobenen Materialien
  • Untersuchung von Baustoffproben auf das Vorhandensein von Asbest
  • Beurteilung der vorliegenden Asbestart und Bewertung der Untersuchungsergebnisse
  • Koordination und fachliche Begleitung der Analytik in Zusammenarbeit mit akkreditierten Laboren
  • Fachliche Bewertung asbestverdächtiger Materialien im Bestand
  • Freigabe von Sanierungsschleusen gemäß TRGS
  • Durchführung von Freigabemessungen vor der Demontage von Sanierungsschleusen
  • Raumluftuntersuchungen auf Asbestfasern
  • Erstellung nachvollziehbarer Prüfberichte und gutachterlicher Bewertungen
  • Beratung bei der Planung und Durchführung von Asbestsanierungen

Wann ist eine Erkundung erforderlich?

Vor dem Abbruch eines oder mehrerer Bauwerke ist bei Bauvorhaben mit insgesamt mehr als 750 Tonnen Bau- und Abbruchabfällen – ausgenommen Bodenaushubmaterial – eine orientierende Schad- und Störstofferkundung gemäß ÖNORM B 3151 durchzuführen.

Übersteigt das Bauvorhaben zusätzlich einen gesamten Brutto-Rauminhalt von 3.500 m³, ist anstelle der orientierenden Erkundung eine umfassende Schad- und Störstofferkundung gemäß ON-Regel 192130 oder ÖNORM EN ISO 16000-32 erforderlich. Diese ist durch eine externe befugte Fachperson oder Fachanstalt mit bautechnischen Kenntnissen durchzuführen.

Befugte Fachperson gemäß Recycling-Baustoffverordnung

Auf Grundlage unserer gewerberechtlichen Befugnis, der Befähigung als gerichtlich beeideter Sachverständiger sowie der Zusammenarbeit mit akkreditierten Laboren sind wir als befugte Fachperson im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung tätig.

Unsere Erkundungen liefern eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die Planung des Rückbaus, den Schutz von Beschäftigten und Umwelt sowie die gesetzeskonforme Behandlung der anfallenden Bau- und Abbruchabfälle.

Asbestbewertung – fachkundige Untersuchung, Kontrolle und Freigabe

Asbesthaltige Baustoffe stellen bei Umbau-, Sanierungs- und Rückbauarbeiten ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Eine frühzeitige und fachkundige Bewertung ist entscheidend, um geeignete Schutzmaßnahmen zu planen, Sanierungsarbeiten sicher durchzuführen und Bereiche nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß freizugeben.

Als Sachverständige unterstützen wir Sie entlang des gesamten Prozesses – von der Untersuchung verdächtiger Baustoffe bis zur abschließenden Raumluftmessung.